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Terreno ZH Ufficio esecuzione Annullata

Stäfa

8712 Stäfa (ZH)

Questa asta risulta annullata: avviso SB06-0000007265 del mar 5 mag 2026 — «Absage Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung». Verifica sulla pubblicazione ufficiale.
Asta
mercoledì 6 maggio 2026 · ore 10:00
Kleiner Gemeindesaal, Zentrum Leue, Alte Landstrasse 250, 8708 Männedorf
Stima peritale
CHF 232'226
Schätzung Fr. 232'226.00
Valore ufficiale / fiscale
n.d.
Offerta minima
n.d.
Non indicata nella pubblicazione: di regola vale il principio dell'offerta sufficiente (vedi condizioni d'asta).
Deposito / acconto
CHF 30'000
Anzahlung von CHF 30‘000.00
Termine insinuazione crediti
gio 19 mar 2026

Deposito: dove e quanto pagare

Deposito non ancora estratto dalle condizioni d'asta.

Dove controllare

Condizioni d'asta non disponibili online. Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 30‘000.00 wie folgt zu leisten: a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Pfannenstiel, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder b) bis maximal CHF 30‘000.00 in bar, im Übrigen gemäss lit. a oben (vgl. Art. 136 Abs. 2 SchKG). Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Pfannenstiel im Voraus mittels Überweisung (CH96090000000857628671, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung Krähenbühl für den Fall des Zuschlags) oder bis zum Maximalbetrag von CHF 30‘000.00 in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 20 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Pubblicazione ufficiale: FUSC SB01-0000004622.

Valutazione per l'investitore

Analisi non ancora eseguita (nessun documento trovato: verrà fatta sulla sola pubblicazione FUSC).

Documenti

Nessun documento trovato per questa asta (né sul sito cantonale né altrove). Le condizioni d'asta e la perizia si consultano presso l'ufficio: Betreibungsamt Pfannenstiel.

Descrizione dell'oggetto (dalla pubblicazione)

Grundstück 
 In der Gemeinde Stäfa : Acker, Wiese, Weide Gebäude am Wannenmösliweg 4.1
 Grundbuch Blatt 1'298, Kataster Nr. 11510, Plan 81, Schöni, Wannenmösliweg 4.1, 8712 Stäfa.
 Grenzen laut Grundbuchplan, Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. 
 Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung 
 Fr. 232'226.00 
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen von Pfändungsgläubigern des Betreibungsamtes Emmental-Oberaargau.

Deposito condizioni d'asta ed elenco oneri

Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 30‘000.00 wie folgt zu leisten: a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Pfannenstiel, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder b) bis maximal CHF 30‘000.00 in bar, im Übrigen gemäss lit. a oben (vgl. Art. 136 Abs. 2 SchKG). Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Pfannenstiel im Voraus mittels Überweisung (CH96090000000857628671, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung Krähenbühl für den Fall des Zuschlags) oder bis zum Maximalbetrag von CHF 30‘000.00 in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 20 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.

Condizioni e avvertenze

Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind.

Osservazioni

Eine Besichtigung des Grundstücks findet nicht statt. Das Grundstück ist frei zugänglich und kann individuell in Augenschein genommen werden.

Rimedi giuridici

Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29.