{"id":"8503e8ef-267d-4780-8a43-aeef17d2814d","pubnum":"SB01-0000004622","subrubric":"SB01","canton":"ZH","language":"de","pubdate":"2026-02-27","expiration":"2027-02-27","office_name":"Betreibungsamt Pfannenstiel","office_address":"Bahnhofstrasse 6, 8708 Männedorf","office_id":"7f2544a0-b1d1-11e8-96a8-0050569d3c43","title":"Incanto immobiliare Fritz Krähenbühl","auction_date":"2026-05-06","auction_time":"10:00","auction_location":"Kleiner Gemeindesaal, Zentrum Leue, Alte Landstrasse 250, 8708 Männedorf","objects_text":"Grundstück \n In der Gemeinde Stäfa : Acker, Wiese, Weide Gebäude am Wannenmösliweg 4.1\n Grundbuch Blatt 1'298, Kataster Nr. 11510, Plan 81, Schöni, Wannenmösliweg 4.1, 8712 Stäfa.\n Grenzen laut Grundbuchplan, Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. \n Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung \n Fr. 232'226.00 \nDie Verwertung erfolgt auf Verlangen von Pfändungsgläubigern des Betreibungsamtes Emmental-Oberaargau.","objects_html":"<p><b>Grundstück</b></p><p>In der <b>Gemeinde Stäfa</b>: Acker, Wiese, Weide Gebäude am Wannenmösliweg 4.1<br/><br/></p><p>Grundbuch Blatt 1'298, Kataster Nr. 11510, Plan 81, Schöni, Wannenmösliweg 4.1, 8712 Stäfa.</p><p>Grenzen laut Grundbuchplan, Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. </p><p><br/></p><p><b>Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung</b></p><p>Fr. 232'226.00 <br/><br/><br/>Die Verwertung erfolgt auf Verlangen von Pfändungsgläubigern des Betreibungsamtes Emmental-Oberaargau.<br/><br/><br/></p>","remarks":"Eine Besichtigung des Grundstücks findet nicht statt. Das Grundstück ist frei zugänglich und kann individuell in Augenschein genommen werden.","legal_text":"Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. \nInnert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. \nIm Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. \nPublikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29.","additional_text":"Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind.","circulation_text":"Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 30‘000.00 wie folgt zu leisten:\na) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Pfannenstiel, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder\nb) bis maximal CHF 30‘000.00 in bar, im Übrigen gemäss lit. a oben (vgl. Art. 136 Abs. 2 SchKG).\nDie Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Pfannenstiel im Voraus mittels Überweisung (CH96090000000857628671, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung Krähenbühl für den Fall des Zuschlags) oder bis zum Maximalbetrag von CHF 30‘000.00 in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 20 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird.\nPersonen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.\nInnert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. 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