Weier im Emmental
Käsereistrasse 5, 3462 Weier im Emmental (BE)
Deposito: dove e quanto pagare
Deposito non ancora estratto dalle condizioni d'asta.
Dove controllare
Condizioni d'asta non disponibili online. Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses auf dem Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dunantstrasse 7C, 3400 Burgdorf vom Mittwoch 01. Juli 2026 bis Montag, 13. Juli 2026. Pubblicazione ufficiale: FUSC SB01-0000004724.
Valutazione per l'investitore
Analisi non ancora eseguita (nessun documento trovato: verrà fatta sulla sola pubblicazione FUSC).
Documenti
Nessun documento trovato per questa asta (né sul sito cantonale né altrove). Le condizioni d'asta e la perizia si consultano presso l'ufficio: Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental.
Descrizione dell'oggetto (dalla pubblicazione)
Affoltern im Emmental Gbbl.-Nr. 622-2 Wohnung im EG rechts mit Nebenraum im UG Käsereistrasse 5, 3462 Weier im Emmental
Deposito condizioni d'asta ed elenco oneri
Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses auf dem Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dunantstrasse 7C, 3400 Burgdorf vom Mittwoch 01. Juli 2026 bis Montag, 13. Juli 2026.
Condizioni e avvertenze
Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichnenden Betreibungsamt ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Die Pfandtitel sind innert der gleichen Frist ebenfalls einzureichen. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben austpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Anzumelden sind auch die Rechte am Grundstück als Ganzem.
Rimedi giuridici
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29.