Oensingen
Oensingen (SO)
Deposito: dove e quanto pagare
Deposito non ancora estratto dalle condizioni d'asta.
Dove controllare
Condizioni d'asta non disponibili online. Betreibungsamt Thal-Gäu, Schmelzihof, Wengimattstrasse 2, 4710 Klus-Balsthal Pubblicazione ufficiale: FUSC SB01-0000004694.
Valutazione per l'investitore
Analisi non ancora eseguita (nessun documento trovato: verrà fatta sulla sola pubblicazione FUSC).
Documenti
Nessun documento trovato per questa asta (né sul sito cantonale né altrove). Le condizioni d'asta e la perizia si consultano presso l'ufficio: Betreibungsamt Thal-Gäu.
Descrizione dell'oggetto (dalla pubblicazione)
Grundbuch Oensingen/294, 2'429 m2, Gassfeld Solothurnstrasse mit Wohn- und Geschäftshaus Nr. 34 Katasterwert: CHF 112'000.00 Gebäudeversicherungswert : CHF 1'141'766.00 Schätzung: CHF 1'160'000.00 (Hinweis: Aufgrund der Grundbuchakten kann nicht festgestellt werden, ob der Bestand in allen Teilen übereinstimmt)
Deposito condizioni d'asta ed elenco oneri
Betreibungsamt Thal-Gäu, Schmelzihof, Wengimattstrasse 2, 4710 Klus-Balsthal
Condizioni e avvertenze
Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht im Grundbuch eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind. Anzumelden sind auch die Rechte am Grundstück als Ganzem. Die Verwertung wurde von einer Grundpfandgläubigerin im 1. Rang verlangt.
Osservazioni
Informationen über eine Besichtigung werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
Rimedi giuridici
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29.