Hinwil · 2 locali
Bodenholzstrasse 29, 8340 Hinwil (ZH)
Deposito: dove e quanto pagare
Deposito non ancora estratto dalle condizioni d'asta.
Dove controllare
Condizioni d'asta non disponibili online. Im Amtslokal des Betreibungsamtes Hinwil, Gossauerstrasse 14, 8340 Hinwil, während den Öffnungszeiten Pubblicazione ufficiale: FUSC SB01-0000004564.
Valutazione per l'investitore
Analisi non ancora eseguita (nessun documento trovato: verrà fatta sulla sola pubblicazione FUSC).
Documenti
Nessun documento trovato per questa asta (né sul sito cantonale né altrove). Le condizioni d'asta e la perizia si consultano presso l'ufficio: Betreibungsamt Hinwil.
Descrizione dell'oggetto (dalla pubblicazione)
In der Gemeinde Hinwil, Grundbuch Blatt 6558, EGRID CH476777862207 Stockwerkeigentum 290/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 2256, Kataster 7556, EGRID CH6171777050990, Hinwil mit Sonderrecht an der Wohnung Nr. A1 im EG und am Kellerabteil Nr. A1 im UG, EGRID CH671777050990, Hinwil Bodenholzstrasse 29, 8340 Hinwil, 4 1/2-Zimmer-Gartenwohnung, 9/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 2256, Kataster 7556, EGRID CH671777050990, Hinwil mit Sonderrecht am Bastelraum im UG 1/10 Miteigentum am Grundstück Blatt 6561, EGRID CH192277946726, Hinwil, Abstellplatz in der Tiefgarage 1/10 Miteigentum am Grundstück Blatt 6561, EGRID CH192277946726, Hinwil, Abstellplatz in der Tiefgarage Beschrieb der Gesamtliegenschaft: Kataster Nr. 7556, Plan 35, Bodenholz, 741m2 Gesamtfläche Gebäude: 192m2 Gebäude Wohnen, Nr. 11703727, Bodenholzstrasse 29, Unterirdisches Gebäude, Nr. 11703727 Bodenbedeckung: 192m2 Gebäude, 56m2 befestigte Fläche, 493m2 Gartenanlage Grenzen laut Grundbuchplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: CHF 1'160'000.00 Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle. Geführte Besichtigungen: Donnerstag, 5. Februar 2026, 14.00 Uhr und am Montag, 9. März 2026, 09.00 Uhr Besammlung vor der Liegenschaft Bodenholzstrasse 29, 8340 Hinwil, Voranmeldung erwünscht. Wir bitten Sie, sich bis spätestens am Vortag der Besichtigung per E-Mail an betreibungsamt@hinwil.ch anzumelden, unter Angabe Ihrer Personalien und Kontaktdaten.
Visite
Geführte Besichtigungen: Wir bitten Sie, sich bis spätestens am Vortag der Besichtigung per E-Mail an betreibungsamt@hinwil.ch anzumelden, unter Angabe Ihrer Personalien und Kontaktdaten.
Deposito condizioni d'asta ed elenco oneri
Im Amtslokal des Betreibungsamtes Hinwil, Gossauerstrasse 14, 8340 Hinwil, während den Öffnungszeiten
Condizioni e avvertenze
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von Fr. 100'000.00 wie folgt zu leisten: a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Hinwil, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder b) in bar. Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Hinwil im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH98 0900 0000 8000 6747 7, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung Frei Marcel und Pamela für den Fall des Zuschlags) oder bis zum Maximalbetrag von Fr. 100'000.00 in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 20 Arbeitstagen nach der Grundstückverwertung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum 12. Februar 2026 beim Betreibungsamt Hinwil, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin.
Rimedi giuridici
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29.