Romanshorn
Romanshorn (TG)
Deposito: dove e quanto pagare
Deposito non ancora estratto dalle condizioni d'asta.
Dove controllare
Condizioni d'asta non disponibili online. Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Betreibungsamt Bezirk Arbon, Bahnhofstrasse 3, 8590 Romanshorn. Pubblicazione ufficiale: FUSC SB01-0000004560.
Valutazione per l'investitore
Analisi non ancora eseguita (nessun documento trovato: verrà fatta sulla sola pubblicazione FUSC).
Documenti
Nessun documento trovato per questa asta (né sul sito cantonale né altrove). Le condizioni d'asta e la perizia si consultano presso l'ufficio: Betreibungsamt Bezirk Arbon.
Descrizione dell'oggetto (dalla pubblicazione)
Im Grundbuch Romanshorn Grundstück-Nr. 2382, E-GRID: CH827770110025 Beschreibung Fläche: 706 m2, Plan Nr.: 32, Lagebezeichnung: Aa-Egg, Bodenbedeckung: Gebäude,128 m2, Gartenanlage, 578 m2 Gebäude/Bauten: Wohnhaus, EGID: 645659, Nummer: 520.1973, Flaechenmass: 128 m2, Anteil auf Grundstück: 128 m2 Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 900'000.00
Deposito condizioni d'asta ed elenco oneri
Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Betreibungsamt Bezirk Arbon, Bahnhofstrasse 3, 8590 Romanshorn.
Condizioni e avvertenze
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen einer Pfändungsgläubigerin. Unmittelbar vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von Fr. 110'000.00 zu leisten. Die Anzahlung hat durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank mit Sitz in der Schweiz zugunsten des Betreibungsamtes Bezirk Arbon, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, zu erfolgen. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist, das heisst bis spätestens am 25. Februar 2026, dem Betreibungsamt Bezirk Arbon, 8590 Romanshorn, ihre Ansprüche an den Grundstücken, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin.
Osservazioni
Weitere Unterlagen befinden sich auf unserer Homepage: www.betreibungsamt.tg.ch
Rimedi giuridici
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29.