Adliswil
Uhr. Besammlung beim Vorplatz Werdstrasse 3, 8134 Adliswil (ZH)
Deposito: dove e quanto pagare
Deposito non ancora estratto dalle condizioni d'asta.
Dove controllare
Condizioni d'asta non disponibili online. Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis, Fr. 100'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Sihltal ausgestellten Bankscheck (kein Privatscheck) zu bezahlen. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Auflage Lastenverzeichnis und Steigerungsbedingungen: Montag, 26. Januar 2026 bis Mittwoch, 04. Februar 2026. Pubblicazione ufficiale: FUSC SB01-0000004484.
Valutazione per l'investitore
Analisi non ancora eseguita (nessun documento trovato: verrà fatta sulla sola pubblicazione FUSC).
Documenti
Nessun documento trovato per questa asta (né sul sito cantonale né altrove). Le condizioni d'asta e la perizia si consultano presso l'ufficio: Betreibungsamt Sihltal.
Descrizione dell'oggetto (dalla pubblicazione)
In der Stadt Adliswil, GB Blatt 648, Kataster Nr. 352, EGRID CH275177790659. Ein freistehendes Mehrfamilienhaus, Werdstrasse 3. Gesamtfläche 3a 47 m2, Gebäude Wohnen 98 m2, mit Gartenanlage und befestigte Fläche. Grenzen laut Grundbuchplan, Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung CHF 1'160'000.00. Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle. Einzige geführte Besichtigung am Donnerstag, 11. Dezember 2025 um 13.30 Uhr. Besammlung beim Vorplatz Werdstrasse 3, 8134 Adliswil. Vor Ort stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Weitere Besichtigungen werden nicht durchgeführt. Der Besichtigungstermin kann nicht verschoben werden.
Visite
Einzige geführte Besichtigung am Donnerstag, 11. Weitere Besichtigungen werden nicht durchgeführt. Der Besichtigungstermin kann nicht verschoben werden.
Deposito condizioni d'asta ed elenco oneri
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis, Fr. 100'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Sihltal ausgestellten Bankscheck (kein Privatscheck) zu bezahlen. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Auflage Lastenverzeichnis und Steigerungsbedingungen: Montag, 26. Januar 2026 bis Mittwoch, 04. Februar 2026.
Osservazioni
Vor einer gewünschen Akteneinsicht ist ein telefonischer Termin zu vereinbaren (Tel. 044 711 78 82) Das Lastenverzeichnis und die Steigerungsbedingungen können auch per Mail zugeschickt werden. Weitere Akten stehen dem Betreibungsamt Sihltal nicht zur Verfügung. Öffnungszeiten: Montag: 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr // 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Dienstag: 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch und Donnerstag: 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr // 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr (durchgehend)
Rimedi giuridici
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29.